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ASSOCIATION ROMANDE DES INTERMEDIAIRES FINANCIERS

ARIF wurde am 15. März 1999 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein des Privatrechts, ohne Erwerbszweck, dessen Ziel es ist, zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei beizutragen gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG).

Im Jahre 2009, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Regelwerke zur Selbstregulierung von ARIF (Standesregeln) für das Geschäftsfeld der unabhängigen Vermögensverwaltung anerkannt.

ARIF ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des GwG.

Einzige branchenübergreifende SRO der französischsprachigen Schweiz, ARIF ist unabhängig von anderen Berufsverbänden oder politischen Gruppierungen.

Zurzeit zählt ARIF etwas mehr als 490 Mitglieder. Sie ist offen für alle Finanzintermediären im Nichtbankensektor, die eine Tätigkeit in der Schweiz ausüben.

Falzflyer der ARIF :






















  


Dokumente zum herunterladen

- Statuten
- Reglement SRO
- Richtlinie 1 - Aufnahmegesuch
- Richtlinien 2 bis 13
- Richtlinie 14 - Standesregeln
- Gesuch um Unterstellung unter die Standesregeln
- Questionnaire GFI
- Zusammenfassung interne Richtlinien
- Zulassungsvereinbarung
- Mutationsmeldung
- Formular zur Aufnahme der Geschäftsbeziehung
- Beispiel eines Verwaltungsvertrags
- Meldeformular
- Ausbildungsprogramm
- Anmeldeformular



Links

- FINMA
- Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
- Meldestelle (MROS)
- Financial Action Task Force (FATF)



Association Romande des Intermédiaires Financiers
Rue de Rive 8, 1204 Genève
Téléphone: (+41) 22 310.07.35. Fax: (+41) 22 310.07.39.